Das schon vor Jahren konzipierte und eingesetzte Personalstammblatt für alle im Verein als Übungsleiter tätigen Personen wurde im Rahmen der Erarbeitung dieses Schutzkonzeptes zum Kindeswohl überarbeitet und mit verschiedenen Anhängen versehen, die einerseits der Information neuer Übungsleiter/innen dienen, andererseits aber auch deren Kenntnisnahme und Anerkenntnis per Unterschrift festhalten.
Wir nutzen den gemeinsamen „Verhaltenskodex zum Kindeswohl“ des Landessportbundes Hessen und der Sportjugend Hessen wie er von Beiden auf den Homepages eingestellt ist.
Das „erweiterte Führungszeugnis nach § 30a Bundeszentralregister-gesetz“ wird nach Vorstandsbeschluss von allen Übungsleiterinnen und -leitern eingefordert, die im Auftrag des MTV mit minderjährigen Sportlerinnen und Sportlern tätig sind. Dabei ist es unerheblich ob diese haupt- oder nebenamtlich, mit oder ohne Vergütung tätig sind.
Die Grundqualifikation zum „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII“ wird von unseren Übungsleiterinnen und -leitern eingefordert. Diese verpflichten sich mit Unterzeichnung des Personalbogens diese baldmöglichst zu absolvieren. Lizenzierte Übungsleiterinnen und -leiter haben dies inzwischen in der Regel bereits im Rahmen ihres Lizenzerwerbs absolviert, andere werden auf die kostenfreien Qualifikationen durch das Jugendbildungswerk der Stadt Gießen hingewiesen.