Neue Hotspot-Regelungen im Sport

Angesichts der steigenden Infektionszahlen gehen wir davon aus, dass ab Sonntag (16.01.2022) Gießen als Hotsport gilt. Konkret bedeuet dies, dass die verschärften Maßnahmen automatisch gelten, der Landkreis allerdings zustäzich in einer Allgemeinverfügung festlegen muss, an welchen Orten z.B. ein Alkoholverbot oder eine zustäzliche Maskenpflicht besteht. Dies hat der Landkreis gestern in einer Presseerklärung dargestellt.
Folgende Regelungen gelten daher ab Sonntag 16.01. für den Sport (insofern LK Gießen Inzidenz weiterhin > 350:
- „2G-Plus“-Regelung in Innenräumen (auch Umkleidekabinen) - Hier dürfen nur Personen anwesend sein, die geimpft oder genesen sind und zusätzlich über einen tagesaktuellen, negativen Test verfügen. Der Test kann durch den Nachweis der Booster-Impfung ersetzt werden.
- „2G“-Regelung im Sportgelände – es dürfen also nur Geimpfte oder Genesene anwesend sein. Ein zusätzlicher Test ist im Freien nicht erforderlich.
Ausnahmen sind hierbei die Kinder und Jugendlichen (Nachweis über Schultestheft oder Schnelltest) und alle Trainer/innen und Mitarbeiter/innen (Schnelltest oder Selbsttest unter Aufsicht vor Ort). Bei den Personenkreisen gilt weiterhin die "3G"-Regel
Die Maskenpflicht im Gebäude und in Gedrängesituationen bleibt bestehen.
Alle Sportler/innen müssen die entsprechenden Impf- oder Testnachweise und einen Lichtbildausausweis mit sich führen. Damit sie bei einer Kontrolle ihren Status nachweisen können.
Wir bitten um Ihr Verständnis. Und bleiben Sie gesund.